Vorliegend geht es um einen einzigen Sachverhalt verbunden mit einer rechtlichen Würdigung. Zumal ein Freispruch beantragt wird, entfallen jegliche Vorbereitungsarbeiten zur Strafzumessung. Mit 3 Stunden ist für einen bereits vor erster Instanz beteiligten Anwalt der dafür gebotene Zeitaufwand füglich abgedeckt. Damit erweist sich ein Zeitaufwand von 15.76 Stunden als sachgerecht und der Bedeutung der Streitsache und der Schwierigkeit des Prozesses zuzüglich Auslagen von CHF 33.80 sowie MWST entsprechend. Die Beschuldigte wird für das erste oberinstanzliche Verfahren damit mit CHF 4‘291.70 entschädigt.