macht für das Verfahren bis und mit erstinstanzlicher Hauptverhandlung einen Aufwand von 24.73 Stunden geltend (pag. 139 ff.). Dabei fällt bei der einzelnen Zeiterfassung für den 13.10.2014 (Tag der Hauptverhandlung) auf, dass 3 Stunden für die Klientenbesprechung aufgewendet worden sein sollen. Mit Blick auf den Prozessgegenstand ist ein Klientengespräch von dieser Dauer als nicht mehr angemessen zu beurteilen. Dieser Zeitaufwand wird entsprechend um 2 Stunden gekürzt. Für die Hauptverhandlung werden 5.5 Stunden veranschlagt. Die Hauptverhandlung hat gemäss Protokoll 3.4 Stunden gedauert. Zuzüglich kurzer Wartezeit vor Verhandlungsbeginn und Nachbesprechung werden