Es sei A.________ eine Entschädigung in Höhe von CHF 5‘974.60 (inkl. Auslagen und MwSt) für das Berufungsverfahren zu Lasten des Kantons zuzusprechen. Eventualiter sei A.________ eine Entschädigung nach richterlichem Ermessen zu Lasten des Kantons zuzusprechen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -»