insgesamt CHF 2‘424.00 an den Privatkläger.› Eventualiter unter Auferlegung der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus den Gebühren von CHF 2‘200.00 und Auslagen von CHF 224.00, insgesamt CHF 2‘424.00 an den Kanton. sowie ‹unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 4‘843.30 (inkl. Auslagen und MwSt) für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte.› Eventualiter bei der Abweisung der Zivilklage unter Ausrichtung einer Entschädigung an A.________ von CHF 2‘843.30 (inkl. Auslagen und MwSt), subeventualiter nach richterlichem Ermessen. 3)