Die Beschuldigte stellte am ersten oberinstanzlichen Verfahren die folgenden Anträge (pag. 246 f.): « 1) Es sei unter Aufhebung des Urteils PEN 14 543 des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin E.________, vom 13. Oktober 2014 Dispositiv Ziff. I.1. dahingehend abzuändern, dass ‹A.________ wird freigesprochen von der Anschuldigung der Verleumdung, angeblich begangen Anfang Januar 2014 in K.________, z.N. von C.________.› 2) Es sei unter Aufhebung des Urteils PEN 14 543 des Regionalgerichts Bern-Mittelland, Gerichtspräsidentin E.________, vom 13. Oktober 2014 Dispositiv Ziff.