Denn A.________ liess bewusst und gewollt, ja gezielt offen, welchen Ausgang die Sache genommen hatte. Das Verschweigen, dass das Verfahren eingestellt worden war, erfolgte nicht nur wider besseres Wissens, sondern bezweckte eben direkt, den verhassten oder jedenfalls sehr unbeliebten C.________ ins schlechte Licht zu rücken, ihn anzuschwärzen und zu diskreditieren um zu erreichen, dass H.________ - übrigens entgegen ihrem Willen - über den Sommer 2014 hinaus auf dem F.________ verbleiben müsse. Daran ändert nichts, dass Letzteres auch weitere Gründe wie die von A.________ missbilligten Erziehungsmethoden von J.________ gehabt haben mag.