_ mit Schreiben vom 25.08.2016 als Straf- und Zivilkläger aus dem Strafverfahren gegen die Beschuldigte zurück und stellte entsprechende Anträge betreffend Kosten- und Entschädigungsfolgen (pag. 391 ff.). Mit Replik vom 19.09.2016 bestätigte die Beschuldigte die mit Berufungsbegründung vom 10.06.2016 gestellten Rechtsbegehren (pag. 398 ff.). C.________ machte mit Eingabe vom 12.10.2016 von seinem Recht auf Duplik Gebrauch (pag. 409 f.).