2 rensleitung unter Fristansetzung zur Einreichung einer Berufungsbegründung die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens an (pag. 369 f.). Nach Eingang der Berufungsbegründung vom 10.06.2016 (pag. 372 ff.) wurde C.________ mit Verfügung vom 13.06.2016 Frist zur Stellungnahme gesetzt (pag. 379 f.). Innert erstreckter Frist zog sich C.________ mit Schreiben vom 25.08.2016 als Straf- und Zivilkläger aus dem Strafverfahren gegen die Beschuldigte zurück