3. Prozessgeschichte im Neubeurteilungsverfahren Mit Verfügung vom 24.05.2016 wurde vom Urteil des Bundesgerichts vom 02.05.2016 Kenntnis genommen und gegeben sowie die Durchführung eines schriftlichen Verfahrens in Aussicht gestellt (pag. 358 f.). Der (nunmehr ehemalige) Straf- und Zivilkläger C.________ (nachfolgend: C.________) und die Beschuldigte teilten mit Schreiben vom 26. bzw. 27.05.2016 ihre Zustimmung zur Durchführung eines schriftlichen Verfahrens mit (pag. 363, 365); die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete in der Folge auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren um Neubeurteilung (pag.