2. Urteil des Bundesgerichts 6B_4/2016 vom 02.05.2016 Mit Urteil 6B_4/2016 vom 02.05.2016 hiess das Bundesgericht die gegen das obgenannte Urteil gerichtete Beschwerde der Beschuldigten/Berufungsführerin (nachfolgend: Beschuldigte) teilweise gut, hob das angefochtene Urteil auf und wies die Sache zu neuer Entscheidung an die Vorinstanz zurück, soweit es auf die Beschwerde eintrat (pag. 339 ff.).