. Dem Angeschuldigten sei unter Strafandrohung gemäss Art. 292 StGB zu verbieten, sich dem Privatkläger D.________ anzunähern oder sich in einem Umkreis von weniger als 100 Metern seiner Wohnung aufzuhalten oder mit ihm Kontakt aufzunehmen, namentlich auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg oder ihn in anderer Weise zu belästigen. Interdiction est faite au prévenu, sous peine d'application de l'art.