Der Verstorbene hatte das Feuerzeug in unmittelbarer Nähe der Heizung und der sich darin befindlichen petrochemischen Flüssigkeiten eingesetzt. Er hat das Feuerzeug nach dem Öffnen der Heizung durch Herausziehen des Ölmessstabs eingesetzt, also zu einem Zeitpunkt, in dem der Heizung Dämpfe entweichen konnten. Dieses Vorgehen führte schliesslich zum tragischen Unfall. Für den Beschuldigten war dieses Verhalten des Opfers – welches ein langjähriger und erfahrener Mitarbeiter der E.________Garage war, der die mit seinem Vorgehen einhergehenden Gefahren kannte – nicht vorhersehbar.