13 heizung geringe Mengen an Benzin beigefügt wurde, hat er doch diese Handlung, nämlich das Einbringen des abgesaugten Diesel-/Benzingemischs in den Heizöltank, teils auch selbst vorgenommen. Trotz dieses Wissens hat er die zu beachtenden Sorgfaltspflichten im Umgang mit offenem Feuer in geschlossenen und explosionsgefährdeten Räumlichkeiten der Autogarage nicht beachtet. Der Verstorbene hatte das Feuerzeug in unmittelbarer Nähe der Heizung und der sich darin befindlichen petrochemischen Flüssigkeiten eingesetzt.