Damit sind Feuerquellen – selbst unter Berücksichtigung des Umstands, dass Diesel bzw. Heizöl kaum explosionsgefährdet ist – in der Umgebung von Heizungen und potentiell entzündlichen petrochemischen Flüssigkeiten generell zu vermeiden. In der Brandschutzrichtlinie der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen für Brennbare Flüssigkeiten wird denn gemäss den Angaben des BEX unter dem Punkt „Zündquellen“ auch darauf hingewiesen, dass in feuerund explosionsgefährdeten Räumen Zündquellen generell vermieden werden müssten (pag. 865).