12 dere gleichzeitige Ursache, wie beispielsweise das Verhalten des Opfers oder eines Dritten, einen aussergewöhnlichen Umstand darstellt und so aussergewöhnlich erscheint, dass damit nicht gerechnet werden musste. Die Unvorhersehbarkeit einer gleichzeitigen konkurrierenden Handlung genügt für sich allein genommen noch nicht, um den Kausalzusammenhang zu unterbrechen.