Dies hat umso mehr zu gelten, als der Beschuldigte bestätigte, dass dies insbesondere früher verbreitet war bzw. auch von anderen Garagen so gehandhabt wurde. Würde daher eine Taschenlampe tatsächlich eine realistische und nicht bloss rein theoretische Gefahr bergen, eine Explosion auszulösen, würde eine andere Lichtquelle verwendet werden. Zusammengefasst steht vorliegend fest, dass die Explosion dadurch ausgelöst wurde, dass das Opfer ein Feuerzeug einsetzte, um den Heizölstand abzulesen. Das Feuer vermochte das Benzindampf-/Luftgemisch, welches aus der geöffneten Heizung austrat, explosionsartig zu entzünden.