Wäre dieses Vorgehen geeignet, eine Explosion bei durch kleinste Mengen an Benzin verunreinigten Ölheizungen herbeizuführen, würde dies durch einen ausgewiesenen Spezialisten kaum derart praktiziert. Wie die Verteidigung zutreffend geltend macht, kann nie ausgeschlossen werden, dass Ölheizungen – gerade wenn Geschäftskunden aus der Industrie betroffen sind und/oder viele Personen Zugang zur Heizung haben – fremde Stoffe wie Diesel bzw. Benzin beigegeben werden. Dies hat umso mehr zu gelten, als der Beschuldigte bestätigte, dass dies insbesondere früher verbreitet war bzw. auch von anderen Garagen so gehandhabt wurde.