Es erscheint als höchst fraglich, ob alleine der Einsatz einer Taschenlampe bereits realistischerweise zu einer Explosion hätte führen können. Dies ergibt sich insbesondere auch daraus, dass der Heizöllieferant I.________ bestätigte, zum Ablesen der Füllmenge im Heizöltank als Lichtquelle eine Taschenlampe zu benutzen (pag. 326). Wäre dieses Vorgehen geeignet, eine Explosion bei durch kleinste Mengen an Benzin verunreinigten Ölheizungen herbeizuführen, würde dies durch einen ausgewiesenen Spezialisten kaum derart praktiziert.