10 Dezernat BEX am 13. Januar 2016 in einem Nachtrag konkret zur Frage Stellung, ob die Explosion auch durch eine Taschenlampe hätte ausgelöst werden können (pag. 910 ff.). Darin kam das Dezernat zum Schluss, dass durch das Betätigen des Lichtschalters und des dabei entstehenden Einschaltfunkens, sofern diese Betätigung erst nach dem Öffnen des Deckels des Öltanks erfolgt wäre, unter Umständen eine Explosion hätte verursacht werden können.