95). Die Sachverständigen kommen zum Schluss, dass die Explosion am wahrscheinlichsten durch das Heranführen der offenen Feuerzeugflamme an das freigesetzte und zündfähige Benzindampf- /Luftgemisch ausgelöst worden sei (pag. 92). Auf diese Schlussfolgerung, welche nicht bestritten ist, ist vollumfänglich abzustellen. Weiter ist zu prüfen, ob es auch ohne Benutzung eines Feuerzeugs zu einer Explosion hätte kommen können. Auf entsprechende Frage der Vorinstanz nahm das