194, 204, 947f.) Dieses Vorgehen sei gewählt worden, weil der Diesel so weiterverwertet und dadurch Heizöl gespart werden konnte (pag. 190 und 948); Entsorgungsgebühren hätten dabei keine Rolle gespielt, weil bei der Entsorgung des Diesel-/Benzingemischs ohnehin keine Gebühren angefallen wären (pag. 948). 10.4 Zur Frage, wie die Explosion ausgelöst wurde bzw. ausgelöst hätte werden können