9 dem Vorwurf der fahrlässigen Tötung konfrontiert zu werden, kann vorliegend offen gelassen werden. Fest steht, dass auch er erst nach dem Unfall konkret die Vermutung hatte, dass die Explosion auf dieses Vorgehen zurückzuführen sein könnte und demnach potentiell gefährlich war (pag. 309). Alle Beteiligten gaben damit an, dass erst nach dem tragischen Unfall die ausgeübte Praxis in der E.________Garage zum Thema wurde.