10.3 Zur Frage des Wissens um die Explosionsgefahr Es ist davon auszugehen, dass sämtliche Mitarbeiter einschliesslich des Beschuldigten die Praxis für gänzlich ungefährlich hielten und höchstens –- analog zu den Auswirkungen bei Autos – davon ausgingen, dass dadurch die Funktion der Heizung in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Dies ergibt sich aus den übereinstimmenden und glaubhaften Aussagen sämtlicher Beteiligter. Lediglich H.________ gab an, er habe vor diesem Vorgehen gewarnt. Inwiefern dies zutreffend ist, oder ob es sich dabei nur um eine Schutzbehauptung handelt, die erfolgte, da H._____