___ delegiert hat. Aufgrund der Aussagen der Mitarbeiter und auch des Beschuldigten selbst wird klar, dass der Beschuldigte nach wie vor die Verantwortung für den gesamten Betrieb hatte und er deswegen insbesondere auch bezüglich der Frage der Entsorgung von Sonderabfällen weiterhin weisungsbefugt war. 10.3