Auch die Aussagen des Beschuldigten selbst weisen darauf hin, dass er nicht nur Kenntnis dieser Praxis hatte, sondern diese zumindest anfangs auch angeordnet hatte. Bereits in der ersten Einvernahme unmittelbar nach dem Unfall gab der Beschuldigte an, dass die Idee entweder von einem ehemaligen Angestellten oder sogar von ihm selbst gekommen sein könnte (pag. 188). Dies ist insbesondere unter Berücksichtigung des Umstands, dass der Beschuldigte zum damaligen Zeitpunkt bereits als beschuldigte Person einvernommen wurde, und er entsprechend eher zurückhaltende Angaben gemacht haben dürfte, beachtlich.