8 sagen von F.________ sind deshalb glaubhaft. Er hat keine Motivation, falsche Angaben zu machen und den Beschuldigten fälschlicherweise zu belasten. Die Angaben werden im Übrigen auch durch weitere Personen bestätigt, so – wie oben dargelegt – wiederholt und konstant durch C.________. Zwar sind dessen Aussagen angesichts seiner Stellung als Mitbeschuldigter zurückhaltend zu werten, zusammen mit den Aussagen von F.________ erscheinen sie jedoch durchaus als glaubhaft.