_ erkundigte sich per Mail, ob er den betreffenden Fall zwecks Ausbildung veröffentlichen könne, da er wieder einmal auf die Gefahren durch das Vermischen von Benzin und Heizöl hinweisen wolle (pag. 857). 10.2 Zur Frage, ob der Beschuldigte entsprechende Weisungen erteilt hat Die Verteidigung zog die Aussagen der Mitarbeiter des Beschuldigten in Zweifel, da diese ein erhebliches Interesse daran gehabt hätten, vom eigenen Fehlverhalten abzulenken und die Verantwortung auf den Beschuldigten abzuschieben. Dies ist durchaus zutreffend und bei der Würdigung dieser Beweisfrage zu berücksichtigen.