Auch I.________ benutzte zum Ablesen der Füllmenge gemäss eigenen Angaben als Lichtquelle eine Taschenlampe (pag. 326). Der Tankrevisor der betreffenden Ölheizung, J.________, gab an, im Oktober 2012 bei der Revision keine Benzingerüche wahrgenommen zu haben. Er war zudem der Ansicht, dass er fremde Stoffe gerochen hätte (pag. 331). J.________ bestätigte, dass bereits eine kleine Menge Benzin genüge, um den Flammpunkt deutlich herunterzusetzen (pag. 331). Auch der Kaminfeger K.________, welcher die Ölheizung im April 2012 letztmals reinigte bzw. wartete, bestätigte, dass er anhand der Messwerte festgestellt hätte, wenn sich unerlaubte Substanzen im Öl befunden hätten.