bestätigte die Angaben von H.________ im Wesentlichen und gab an, dass er im November 2012 beim Öffnen des Einfüllstutzens der Ölheizung Benzingeruch wahrgenommen habe. Er habe eine Person aus der Werkstatt darauf angesprochen, welche jedoch nicht reagiert habe. Als er dann in den Keller gegangen sei, habe er keine Gerüche mehr feststellen können (pag. 325). I.________ konnte jedoch nicht bestätigen, dass die Gerüche tatsächlich aus dem Heizöltank stammten, insbesondere da es in einer Garage erfahrungsgemäss stets nach Benzin riechen könne (pag. 326). Auch I.________ benutzte zum Ablesen der Füllmenge gemäss eigenen Angaben als Lichtquelle eine Taschenlampe (pag.