Auch dies ist unter den gegebenen Umständen nachvollziehbar. So wollte er erst einmal gehört haben, dass man die Diesel- bzw. Benzinresten in den Heizöltank geben könne (pag. 290). Weitere Angaben machte er hierzu jedoch nicht. H.________ wollte gemäss eigenen Angaben noch interveniert und gesagt haben, dass man dies nicht machen könne (pag. 296). Inwiefern dies zutreffend ist, kann offen gelassen werden. In jedem Fall ist festzuhalten, dass auch die Angaben von H.________ äusserst defensiv ausgefallen sind und deshalb nicht ohne weiteres auf sie abgestellt werden kann.