___, welcher ebenfalls in der E.________Garage tätig war, an, dass jeweils Diesel von falsch betankten Fahrzeugen in den Heizöltank geleert worden sei (pag. 271). Auch er bestätigte, dass die Anweisung vom Beschuldigten als Chef gekommen sei (pag. 271 und 281). Weiter bekräftigte er auch, dass bezüglich der Entsorgung von Sonderabfällen der Beschuldigte weisungsbefugt gewesen sei (pag. 280). Auch H.________, ein weiterer Mitarbeiter der E.________Garage, welcher kurz vor dem tragischen Ereignis mit dem Verstorbenen über die defekte Heizung gesprochen hatte, machte anfangs äusserst zurückhaltende Angaben. Auch dies ist unter den gegebenen Umständen nachvollziehbar.