Es könne schon sein, dass er gesagt habe, dass man das so mache. Jeder im Betrieb habe jedoch diese Regel als normal angeschaut (pag. 948). In der RS hätte er auch gelernt, dass man dem Diesel Benzin als Frostschutzmittel beigeben könne. Zuhause hätten sie dies auch bei ihrer eigenen Heizung so gemacht (pag. 948). Der Beschuldigte bestätigte zudem, dass dieses Vorgehen insofern nicht aus Kostengründen gewählt wurde, als keine Entsorgungsgebühren angefallen wären. Man habe vielmehr aus dem Gedanken heraus gehandelt, dass es schade wäre, den Diesel nicht wiederzuverwenden (pag. 948). Die Aussagen von C.___