10. Würdigung durch die Kammer 10.1 Ergänzende Ausführungen zu den Beweismitteln Die Vorinstanz hat die vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel zutreffend wiedergegeben. Auf die entsprechenden Ausführungen kann vollumfänglich verwiesen werden (pag. 979 ff., S. 6-15 der Entscheidbegründung).