6. Vorwurf gemäss Strafbefehl (Anklage) Dem Beschuldigten wird gemäss Strafbefehl vom 13. Mai 2015, der vorliegend als Anklage dient, fahrlässige Tötung vorgeworfen (pag. 430). So soll der Beschuldigte als Betriebsinhaber die Mitarbeiter der E.________Garage angewiesen haben, Treibstoffgemische aus falsch betankten Fahrzeugen vorschriftswidrig in den Heizöltank einzufüllen, was zur Bildung eines Gasgemischs geführt habe, welches sich anlässlich der Kontrolle des Tankfüllstands durch D.________ entzündet und eine heftige Explosion zur Folge gehabt hat.