5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Zufolge Anfechtung der Schuldsprüche hat die Kammer das erstinstanzliche Urteil bezüglich der Vorwürfe der fahrlässigen Tötung sowie der Widerhandlungen gegen das Umweltschutzgesetz im Schuld- und im Sanktionenpunkt sowie bezüglich der Kosten- und Entschädigungsfolgen zu überprüfen. Hingegen ist der Freispruch von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Unfallversicherung sowie die damit zusammenhängende Entschädigungsfolge in Rechtskraft erwachsen. Die Kammer überprüft die angefochtenen Punkte mit voller Kognition (Art.