4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Von Amtes wegen wurde über den Beschuldigten mit Verfügung vom 23. August 2016 ein aktueller Strafregisterauszug sowie ein Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse eingeholt (pag. 1042f.). Zusammen mit der schriftlichen Berufungsbegründung reichte Rechtsanwalt B.________ am 23. November 2016 die Betriebsanleitung «Audi 100» zu den Akten. Mit Verfügung vom 28. November 2016 wurde diese zu den Akten erkannt (pag. 1073f.).