_, schuldig, und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu CHF 150.00, ausmachend CHF 12‘000.00, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 3 Tagen und unter Aufschub des Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 2‘250.00 (Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung: 15 Tage). Weiter wurde der Beschuldigte zur Bezahlung der auf ihn entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 21‘748.15 verurteilt (pag. 969 ff.).