1. Erstinstanzliches Urteil Am 25. Januar 2016 sprach das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht) A.________ (nachfolgend Beschuldigter) von der Anschuldigung der Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über die Unfallversicherung durch Nichterlassen von Weisungen zur Einhaltung der Arbeitssicherheit, angeblich begangen ab 2009 bis am 19. Februar 2013 in X.________, frei; ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten, jedoch unter Ausrichtung einer Entschädigung von CHF 500.00 für die angemessene Ausübung der Verfahrensrechte.