1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. Es wird festgestellt, dass es im Beschwerdeverfahren vor der POM zu keiner Rechtsverzögerung oder Rechtsverweigerung gekommen ist. 2. Das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege wird gutgeheissen. Für die Behandlung des Gesuchs werden keine Verfahrenskosten erhoben. 3. Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für das Beschwerdeverfahren vor Obergericht wird mit separatem Beschluss festgelegt. Rechtsanwalt B.________ wird hiermit ersucht, der Kammer seine Honorarnote einzureichen.