1. Bei diesem Ausgang des Verfahrens und unter Berücksichtigung, dass eine Verletzung des Beschleunigungsgebots im Instruktionsverfahren mit Blick auf die Komplexität der Streitsache tendenziell eher knapp verneint wurde, ist die Beschwerde nicht als aussichtslos zu bezeichnen und dem Beschwerdeführer das Recht zur unentgeltlichen Rechtspflege zu erteilen. Der Beschwerdeführer wird hiermit zur Einreichung seiner Kostennote für das Beschwerdeverfahren vor Obergericht aufgefordert; die amtliche Entschädigung wird mit separatem Beschluss festgelegt. Für den Entscheid über das Verfahren werden keine Verfahrenskosten erhoben (Art.