7 Zeit für die notwendige Instruktion einzuräumen. Die dafür genutzte Frist von 4 Wochen ist jedoch auch hier eher als die maximal zulässige Dauer zu bezeichnen. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass die POM im Beschwerdeverfahren das Beschleunigungsgebot nicht verletzt hat und keine Rechtsverzögerungen bzw. Rechtsverweigerungen auszumachen sind. IV.