5. Die vorliegend durch die POM zu beurteilende Beschwerde datiert vom 16. November 2015, der Schriftenwechsel wurde mit der Einreichung der Schlussbemerkungen vom 11. März 2016 als geschlossen erachtet. Die Beschwerde ist damit nunmehr seit rund 8 Monaten hängig und seit rund 4 Monaten entscheidreif. Wie erwähnt, ist bei der Beurteilung der Frage, ob diese Verfahrensdauer noch angemessen ist, insbesondere auf die Komplexität / Umfang der Materie sowie auf ihre Dringlichkeit und Bedeutung für die Parteien abzustellen.