Die Vorinstanz habe es zudem unterlassen, ihm die Vernehmlassung vom 22. Januar 2016 sofort zuzustellen und ihm Frist für allfällige Schlussbemerkungen zu setzen. Zwischen dem 16. November 2015 und dem 19. Februar 2016 seien damit keine zielführenden Verfahrenshandlungen erfolgt. Seit dem 11. März 2016 (Einreichen Schlussbemerkungen) sei nicht einmal über das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege entschieden worden. Die Thematik der Watch-Liste sei der Vorinstanz bekannt, sie sei zudem für ihn von Relevanz, da er sich nach wie vor in Haft befinde.