1. Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens ist die Frage, ob die POM bei der Behandlung der Beschwerde des Beschwerdeführers das Beschleunigungsgebot verletzt hat, mithin also ob eine Rechtsverzögerung bzw. Rechtsverweigerung vorliegt. Zur Prüfung dieser Frage kann vorweg auf die obigen Ausführungen unter Ziff. I verwiesen werden, wo der bisherige Verfahrensverlauf des Beschwerdeverfahrens dargelegt wird.