3. Mit Verfügung vom 18. November 2015 forderte die POM die ASMV zur Vernehmlassung bis zum 30. November 2015 auf (pag. 20f. Akten POM). Am 30. November 2015 ersuchte die ASMV aufgrund der derzeitigen Belastung durch absolut vordringliche Geschäfte um Verlängerung der gesetzten Frist, was die POM bis zum 23. Dezember 2015 gewährte (pag. 22 Akten POM). Am 22. Dezember 2015 ersuchte die ASMV erneut infolge Belastung durch vordringliche Geschäfte sowie aufgrund diverser Ferienabwesenheiten um Verlängerung der gesetzten Frist. Die POM verlängerte diese Frist daraufhin letztmals bis zum 22. Januar 2016 (pag. 23 Akten POM).