9 von Menschen (Urteil des Bundesgerichts 1B_294/2012 vom 13.8.2012 E. 5, bestätigt im Urteil des Bundesgerichts 6B_1113/2013 vom 30.6.2014 E. 5.1). Die fraglichen 40 Hanfsamen weisen einen Gesamt-THC-Gehalt von über 1% auf und sind damit als illegale Betäubungsmittel einzustufen und gefährden die Sicherheit von Menschen. Die Aushändigung der beschlagnahmten Hanfsamen ist somit unzulässig.