11. Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz nach Art. 19 Abs. 1 Bst. b Die Kammer schliesst sich den vorinstanzlichen Erwägungen zum objektiven Tatbestand von Art. 19 Abs. 1 Bst. b BetmG an. Der Beschuldigte hat 40 Hanfsamen, aus welchen Cannabispflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1.0% wachsen können, ohne Bewilligung in die Schweiz eingeführt. Der objektive