«Skunk #1 Feminisiert» mit einem Indi- ca-Anteil von 65%) und sind dazu bestimmt, Hanfpflanzen hervorzubringen, deren Blüten mit berauschender Wirkung geraucht werden können. Die fraglichen Samen sind somit klar geeignet, Hanfpflanzen zu kultivieren, welche einen Gesamt-THC- Gehalt von mindestens 1.0% aufweisen. Der Beschuldigte hatte Kenntnis davon, dass die bestellten Hanfsamen geeignet sind, Pflanzen aufzuziehen, die als Rauschmittel dienen können. Er zweifelte zumindest daran, dass die Hanfsamen in der Schweiz erlaubt und die Einfuhr der Samen in die Schweiz zulässig sind.