9. Würdigung durch die Kammer In Übereinstimmung mit den Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz erachtet die Kammer die Aussagen des Beschuldigten grundsätzlich als glaubhaft. Er sagte zwar nicht gänzlich widerspruchsfrei aus. Denn seine Aussage, dass er keine Zigaretten rauche (pag. 68, Z. 4), steht in diametralem Widerspruch zum Austrittsbericht des Inselspitals, wonach er zur Unterstützung seiner gewünschten Abstinenz vom Tabakkonsum das Medikament Champix verschrieben erhielt (vgl. pag. 110). Dennoch wirken seine Aussagen wie von der Vorinstanz ausgeführt insgesamt stringent, konstant und wirklichkeitsnahe (vgl. pag.