3 6. Beweismittel Der Beschuldigte wurde am 22.5.2015 polizeilich (pag. 11 ff.) und am 15.3.2016 während der erstinstanzlichen Hauptverhandlung richterlich befragt (pag. 67 ff.). Der Kammer liegen der Anzeigerapport vom 14.7.2015 (pag. 1 ff.), die Rechnung sowie das Foto der Bestellung vom 18.4.2015 (pag. 4 f.), das Foto der am 8.5.2015 sichergestellten Lieferung (pag. 6), die Rechnungen und die Fotos der Bestellungen vom 10.5.2015 (pag. 7 ff.), das Hausdurchsuchungsprotokoll vom 22.5.2015 (pag. 15), die Quittung des Reformhauses D.__